Vortragsreihe "Gott und die Welt"

Mittwoch, 28. März 2012
19.30 Uhr in St. Paul
Gesandter Dr. Pascal Hector, Ankara
Zur Religionsfreiheit in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

 

Der Religionsfreiheit kommt, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder betont, im System der europäischen Grundrechte überragende Bedeutung als Grundlage für eine demokratische Gesellschaft zu. Dies gilt für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarats, darunter auch die Türkei. Anhand der umfangreichen Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs werden 6 verschiedene Ausprägungen des Schutzbereichs der Religionsfreiheit hergeleitet, aber auch ihre Schranken dargestellt. In dieser Analyse werden zwei aufeinander aufbauende Grundüberzeugungen erkennbar, die das Menschen- und Gesellschaftsbild der Europäischen Menschenrechtskonvention prägen: Das Paradigma der individuellen Entscheidung und das Paradigma der pluralistischen Gesellschaft. Zum Abschluss sollen drei aktuelle Fragestellungen näher beleuchtet werden: die Verpflichtung des Staates die Religionsausübung gegen Übergriffe durch Dritte zu schützen, das so genannte "Burka-Verbot" und das Schweizer Minarettverbot.